I. Geltungsbereich
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
II. Vertragsabschluss
1. Die auf unserer Webseite dargestellten Preise und Produkte dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen kein verbindliches Angebot oder einen Vertragsabschluss da.
2. Eine Bestellung über die Webseite, stellt ein verbindliches Angebot dar. Durch anklicken des "zahlungspflichtig Bestellen" Knopfes erklären sie sich mit diesen AGB und den angegebenen Konditionen einverstanden.
3. Der Vertrag wird abgeschlossen, sobald Sie eine Bestell-/Auftragsbestätigung von uns erhalten. Bis dahin steht dem Auftragnehmer frei zu jeder Zeit das Angebot, ohne Angaben von Gründen, zurück zu ziehen. Dies gilt besonders dann, wenn Fehler auf der Webseite entdeckt werden.
4. Mündliche Aussagen des Auftragnehmers vor Vertragabschluss sind unverbindlich. Vereinbarungen müssen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber immer schriftlich geschehen, bzw. über das Angebotsformular geschehen.
5. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers besitzen nicht die Rechte, hiervon abweichende Vereinbarungen, in mündlicher oder schriftlicher Form zu treffen. Ausschließlich die Mitarbeiter der Klakulation sowie die Geschäftsführung und das Controlling besitzen die Rechte Vereinbarungen mit dem Auftraggeber über das Angebotsmodul der Webseite zu treffen.
III. Preise
1. Die im Vertrag des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde (vom Autraggeber auf der Webseite eingetragenen Produktionformationen) gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Es sei denn der Auftragnehmer wähle eine Versandoption während des Bestellvorganges aus.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. per ISDN).
4. Stornierungen von Bestellungen von Seiten des Auftraggebers müssen durch uns nicht akzeptiert werden. Sollte eine Stornierung akzeptiert werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20€ exl. Umsatzsteuer berechnet. Sind vom Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht worden werden die dafür angefallenen Konsten in Relation zum Bestellpreis zusätzlich berechnet. Nur der Auftraggeber selber kann Storierungen beantragen. Dies kann schriftlich mit Angabe der Bestellnummer oder über das Kundenprotal geschehen.
5. Stornierungen können von Seiten des Auftragnehmers jederzeit ohne Angaben von Gründen durchgeführt werden, der Auftraggeber wird dabei informiert. Der Auftragnehmer kann jederzeit seine Produkte und Angebote änder oder aus dem Angebot nehmen, ohne vorher den Auftraggeber zu informieren.
6. Werden die Daten nach dem Bestellvorgang übermittelt muss dies innerhalb von fünf Werktagen geschehen, wird diese Frist nicht eingehalten, so kann der Vertrag von Seiten des Auftraggebers für nichtig erklärt werden. Bis dahin angefallene Leistungen können dem Auftragnhemer berechnet werden.
IV. Freigabe der Daten und Auftragsabwicklung
1. Grundlage der Auftragsdurchführung sind die vom Auftraggeber angelieferten Daten. Diese Daten müssen fertig druckbare PDF X3 Daten sein oder über den Designer erstellt worden sein. Für andere Daten kann der Auftragnehmer keine mangelfreie Leitung gewährleisten. Außnahme bildet eine vorherige Vereinbarung in Textform. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber, dies gilt auch bei Datenfehlern, die bei der Datenübertragung geschehen oder auf den Datenträger sind.
2. Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet die vom Auftraggeber übermittelten Daten zu prüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet die von Ihm übermittelten Daten vorab mit einem aktuellen Virenscanner zu prüfen. Für die Datensicherung ist der Auftraggeber zuständig. Der Auftragnehmer hat das Recht Kopien anzufertigen und deren Layouts, Inhaltlich verändert, als Produktbeispiele auf seinen Webseiten zu veröffentlich.
V. Zahlung
1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird am Tag der Bestellung ausgestellt. Wird die Option "per Rechnung" gewählt, so ist das Rechnungsdatum das Lieferdatum. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach §320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
3. Erst wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann gilt eine Zahlung als bezahlt. Eine Vorrauszahlung oder eine andere Sicherheit durch Kreditkarte oder Bürgschaft kann verlangt werden.
4. Eine vom Auftragnehmer erstellte Rechnung erfolgt unter dem Vorbehalt möglicher Irrtümer. Der Auftragnehmer kann bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine berichtigte Rechnung erstellen. Nach Ablauf der sechs Wochen gilt die Rechnung als akzeptiert. Es sei denn der Auftraggeber legt innerhalb dieser sechs Wochen schriftlich eine Beanstandung der Rechnungsposition gegenüber dem Auftragsnehmer Widerspruch ein.
VI. Zahlungsverzug
1. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. III (Preise) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
VII. Lieferung und Produktionszeit
1. Die Produktion und Lieferung erfolgt innerhalb der, beim Bestellvorgang angegebenen Frist. Die Frist beginnt mit dem Tag der Übermittlung der Daten, wenn diese vor 12 Uhr eintreffen und mit dem Folgetag, wenn sie nach 12 Uhr eintreffen. Es gilt die Eingangsuhrzeit auf dem Server. Müssen Rücksprachen, auf Grund von nicht ordnungsgemäß erfüllten Verpflichtungen des Auftraggebers kommen, so verschiebt sich die Frist um diesen hierfür aufgewendeten Zeitraum.
2. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
3. Fixe Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
4. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, wird die vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgesetzt. Diese beginnt nach schriftlicher Nachfristsetzung des Auftraggebers beim Auftragnehmers. Ist die Leistung nach dieser Frist nicht vertragsmäßig oder nicht erbracht, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
5. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zum Rücktritt vom Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
7. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurück-genommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
8. Liegt ein Annahmeverzug von Seiten des Auftraggebers vor, so kann der Auftragnehmer die durch den Annahmeverzug angefallenen Mehrkosten dem Auftraggeber berechnen. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und/oder des zufälligen untergangs der Ware trägt ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges der Auftraggeber.
9. Wird bestellte Ware durch höhere Gewalt nicht rechzeitig oder gar nicht angeliefert, oder ist sie aus anderen Gründen nicht/ nicht mehr Lieferbar, so wird der Auftraggeber informiert und eine neue Lieferfrist mittgeteilt.
10. Der Auftragnehmer darf äußerlich beschädigte Ware nur dann in Empfang nehmen, wenn diese Beschädigungen vom Spediteur auf dem Lieferschein quittiert wurde.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
IX. Beanstandungen
1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.Produktionsbedingt kann die Laufrichtung des Papiers nicht berücksichtigt werden. Ein leichtes Aufbrechen beim Falzen und Abweichungen in der Steifigkeit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Eine Beschnitttolleranz von 1mm kann auftreten, dies ist hinzunehmen und kann nicht beanstandet werden.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes und nur dann, wenn die Abweichung mehr als 10% der im Vertrag vereinbarten Produkteigenschaften aufweist.
7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papier-sonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
X. Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
- bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
- im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
XI. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern X.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer X. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware.
XII. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
XIII. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
XIV. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
XV. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
XVI. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehemer erbrachten Leistungen die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor. Dies gilt auch bei Leistungen, die im Designer auf der Webseite des Auftragnehmers erstellt werden. Der Auftraggeber erhält ausschießlich die bestellte Ware und keine Schutz- und/oder Urheberrechte oder sonstige Leistungsschutzrechte des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonstwie zu reproduzieren. Die Rechte hierzu können jedoch in Absprache mit den Auftragnehmer erworben werden, einen Anspruch hierauf gibt es nicht.
XVII. Geheimhaltung
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistung unter diesem Vertrag zu Verfügung gestellten Informationen und Materialien gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes. Dies gilt nicht für Produkte, für die die Geheimhaltung ein Leistungsmerkmal ist (z.B. Mailingliste, Namen, Adressen, u.ä.)
XVIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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